Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der webe Media UG (haftungsbeschränkt)
Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der webe Media UG (haftungsbeschränkt), Holtkamp 2, 46414 Rhede (nachfolgend „webe Media“), und ihren Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(2) Die Leistungen von webe Media richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließt webe Media nicht ab. Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde, nicht als Verbraucher zu handeln.

(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, webe Media stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von webe Media in Prospekten, Anzeigen oder online sind freibleibend, auch hinsichtlich der Preise, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Mit der Beauftragung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt durch eine Auftragsbestätigung von webe Media in Text- oder Schriftform oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden.

§ 3 Leistungsumfang

(1) webe Media erbringt Leistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Onlineshops, Suchmaschinenoptimierung, Online-Marketing, Social Media, Grafikdesign, digitale Medienproduktion, Webhosting und IT-Dienstleistungen. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.

(2) Leistungen werden nach den Wünschen und Angaben des Kunden ausgeführt. Installation, Einweisung oder Schulung sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Wünscht der Kunde wesentliche Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, wird der Mehraufwand nach den jeweils gültigen Stundensätzen berechnet. webe Media informiert den Kunden vorab über den voraussichtlichen Mehraufwand.

(4) Der Betrieb einer Website oder eines Onlineshops bringt rechtliche Pflichten mit sich, insbesondere zum Impressum (§ 5 DDG), zur Datenschutzerklärung, zur Einwilligung in Cookies und vergleichbare Technologien (§ 25 TDDDG), zu Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr, zur Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie zum Urheber- und Markenrecht. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Pflichten trägt der Kunde. webe Media erbringt keine Rechtsberatung. Eine barrierefreie Umsetzung nach BFSG schuldet webe Media nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(5) Bei Leistungen der Suchmaschinenoptimierung, des Online-Marketings und der Werbekampagnen schuldet webe Media die vereinbarten Maßnahmen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, bestimmte Platzierungen oder Reichweiten.

(6) webe Media ist berechtigt, zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Subunternehmer sowie KI-gestützte Werkzeuge einzusetzen. Die Vorgaben zu Datenschutz und Vertraulichkeit werden dabei eingehalten. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass an rein KI-generierten Inhalten unter Umständen kein Urheberrechtsschutz entsteht.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Festpreise gelten nur, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Zusatzleistungen werden gesondert berechnet. Im Angebot vereinbarte Zahlungsbedingungen, insbesondere Zahlungsart, Abschlagszahlungen und Fristen, gehen den Regelungen dieses Paragraphen vor.

(2) Bei Webdesign-, Onlineshop- und Programmierleistungen wird nach Auftragserteilung eine Anzahlung von 50 % der Auftragssumme fällig. Der Restbetrag ist nach Abnahme fällig. Verzögert sich die Fertigstellung oder Abnahme aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, insbesondere wegen fehlender Inhalte, Freigaben oder Mitwirkung, ist webe Media berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen nach Ablauf der im Angebot genannten Frist, mangels einer solchen Regelung nach 30 Tagen, abzurechnen. Die Verpflichtung von webe Media zur Fertigstellung der übrigen Leistungen bleibt davon unberührt.

(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(4) Bei Zahlungsverzug berechnet webe Media Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

(5) Zahlungen werden zunächst auf ältere Forderungen angerechnet.

(6) Für eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift berechnet webe Media eine Pauschale von 25 €. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(7) Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann webe Media nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen laufende Leistungen, insbesondere Hosting und Domains, vorübergehend sperren. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt davon unberührt. Für die Wiederfreischaltung wird eine Bearbeitungspauschale von 35 € erhoben. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands gestattet.

(8) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 5 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Verzögerungen durch verspätete Mitwirkung des Kunden verlängern die Lieferzeit entsprechend.

(3) Verzögerungen aufgrund geänderter Anforderungen, unzureichender technischer Voraussetzungen beim Kunden oder Störungen bei Produkten und Diensten Dritter verlängern die Lieferzeit ebenfalls angemessen.

(4) Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die webe Media nicht zu vertreten hat, ruht die Leistungspflicht für die Dauer der Behinderung. Schadensersatzansprüche des Kunden sind insoweit ausgeschlossen.

(5) Bei nachträglichen Änderungen des Leistungsumfangs verlieren ursprünglich vereinbarte Termine ihre Verbindlichkeit. Neue Termine werden gemeinsam festgelegt.

§ 6 Abnahme

(1) webe Media teilt dem Kunden die Abnahmebereitschaft mit. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 20 Werktagen nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft wesentliche Mängel in Textform rügt.

(3) Die Leistung gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Kunde die Website oder den Onlineshop öffentlich zugänglich macht oder produktiv nutzt.

(4) In sich abgeschlossene Teilleistungen können gesondert abgenommen werden.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Texte, Bilder und Informationen rechtzeitig und in digitaler Form bereit.

(2) Freigaben von Entwürfen und Testversionen erteilt der Kunde in Textform. Äußert sich der Kunde nicht innerhalb einer von webe Media gesetzten angemessenen Frist von mindestens 10 Werktagen, gelten die Entwürfe als freigegeben, sofern webe Media bei der Fristsetzung auf diese Folge hingewiesen hat.

(3) Der Kunde stellt erforderliche Ansprechpartner, Zugänge und technische Infrastruktur bereit. Bei Bedarf ist eine geeignete Testumgebung bereitzustellen.

(4) Fehler sind unverzüglich und unter Angabe aller relevanten Details über das Ticketsystem zu melden.

(5) Der Kunde bewahrt Zugangsdaten sorgfältig auf und schützt sie vor dem Zugriff Unbefugter.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) webe Media räumt dem Kunden an den erstellten Werken ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck ein. Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung über. Eine Übertragung an Dritte bedarf der Zustimmung von webe Media, die nicht ohne wichtigen Grund verweigert wird.

(2) Quellcode, offene Dateien und Entwurfsvarianten werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Auf Wunsch des Kunden erfolgt die Übergabe von Software und Quellcode über ein Repository bei GitHub. Dazu überträgt webe Media das Repository in ein Konto des Kunden oder lädt den Kunden in ein bestehendes Repository ein. Mit der Übergabe gehen Verwaltung, Vergabe von Zugriffsrechten und Sicherheit des Repositorys in die Verantwortung des Kunden über. Für die Nutzung von GitHub gelten im Verhältnis zwischen dem Kunden und GitHub dessen Nutzungsbedingungen. Auf Wunsch ist auch eine Übergabe auf anderem Weg möglich, etwa als verschlüsseltes Archiv.

(3) Übergebene Repositories werden als privat angelegt und enthalten keine personenbezogenen Daten, keine Datenbankinhalte mit Kunden- oder Nutzerdaten und keine Zugangsdaten, Passwörter oder API-Schlüssel. Erforderliche Konfigurationswerte übermittelt webe Media getrennt auf einem gesicherten Weg. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass GitHub ein Dienst eines Anbieters mit Sitz in den USA ist. Eine Übermittlung personenbezogener Daten, etwa von Namen und E-Mail-Adressen der beteiligten Nutzer, erfolgt nur auf Grundlage geeigneter Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO.

(4) Der Kunde garantiert, dass die von ihm bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind, und stellt webe Media von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.

(5) Fremdes Lizenzmaterial, etwa Bilder, Schriften, Plugins oder Themes, kann zeitlich oder inhaltlich beschränkt sein und darf nur im vereinbarten Kontext genutzt werden. Kosten für Lizenzmaterial können mit einem Serviceaufschlag von 15 % weiterberechnet werden.

(6) Der Kunde informiert webe Media unverzüglich über erkannte Urheberrechtsverletzungen oder erhaltene Abmahnungen.

§ 9 Urheberrechtsvermerke und Referenzen

(1) webe Media ist berechtigt, einen dezenten Hinweis auf die Agentur in Form eines Namens oder Logos mit Verlinkung in die Website einzubinden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) webe Media darf die erbrachten Leistungen als Referenz nutzen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.

§ 10 Gewährleistung

(1) Mängel werden innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abnahme durch Nacherfüllung behoben. Für Schadensersatzansprüche gilt § 11.

(2) Die Gewährleistung umfasst Mängel, die bei Abnahme vorhanden sind. webe Media schuldet die Funktionsfähigkeit der Leistung in der bei Abnahme eingesetzten Systemumgebung, insbesondere der PHP-Version, der Serverkonfiguration sowie der Versionen von WordPress, Shopsystemen, Themes und Plugins. Eine Kompatibilität mit späteren Versionen dieser Komponenten ist nicht geschuldet.

(3) Besteht kein Pflegevertrag (Wartungsvertrag) mit webe Media, liegt die Aktualisierung dieser Komponenten allein in der Verantwortung des Kunden. Störungen, Sicherheitslücken oder Fehlfunktionen, die auf durchgeführten oder unterlassenen Updates von PHP, Server, CMS, Shopsystem, Themes oder Plugins beruhen, sind keine Mängel und begründen keine Gewährleistungsansprüche. Die Beseitigung solcher Störungen übernimmt webe Media auf Wunsch des Kunden gegen gesonderte Vergütung nach Aufwand.

(4) Besteht ein Pflegevertrag, übernimmt webe Media die Aktualisierung der Komponenten im vereinbarten Umfang. Insoweit gelten die Regelungen des Pflegevertrages.

(5) Unerhebliche Mängel begründen keine Gewährleistungsansprüche.

(6) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Werktagen nach Abnahme in Textform zu rügen.

(7) Keine Mängel sind ferner Fehler, die auf Eingriffen des Kunden oder Dritter oder auf nicht unterstützten Browsern und Endgeräten beruhen.

§ 11 Haftung

(1) webe Media haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet webe Media nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von webe Media.

§ 12 Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige und vollständige Datensicherungen durchzuführen, insbesondere vor Softwareänderungen oder Neuinstallationen. Von webe Media im Rahmen eines Hosting- oder Pflegevertrages erstellte Sicherungen ersetzen die eigene Datensicherung des Kunden nicht, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 13 Datenschutz und Geheimhaltung

(1) webe Media verarbeitet personenbezogene Daten nach den Vorgaben der DSGVO, des BDSG und des TDDDG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von webe Media.

(2) Soweit webe Media im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, etwa im Rahmen von Hosting, Wartung oder Betreuung, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(3) Setzt webe Media bei der Entwicklung externe Dienste zur Versionsverwaltung wie GitHub ein, werden diese im Vertrag zur Auftragsverarbeitung als Unterauftragsverarbeiter benannt, soweit dabei personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet werden.

(4) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich.

(5) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass digital veröffentlichte Werke technisch nicht vollständig vor dem Kopieren geschützt werden können.

§ 14 Laufzeit und Kündigung von Pflegeverträgen

(1) Pflegeverträge haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Sie verlängern sich jeweils um 12 Monate, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Laufzeit gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

§ 15 Webhosting und Domains

(1) webe Media bietet die Webhosting-Pakete S, M, L und Premium an. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

(2) Für Laufzeit, Verlängerung und Kündigung der Hosting-Pakete gilt § 14 entsprechend.

(3) webe Media sorgt für eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Server. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsarbeiten sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von webe Media liegen.

(4) Bei der Registrierung von Domains wird webe Media lediglich als Vermittler tätig. Es gelten ergänzend die Bedingungen der jeweiligen Registrierungsstelle. Inhaber der Domain ist der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(5) Der Kunde ist für die Inhalte seiner Website und seiner E-Mail-Postfächer verantwortlich. Bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten oder einer Gefährdung der Serverinfrastruktur kann webe Media die betroffenen Dienste vorübergehend sperren und informiert den Kunden darüber unverzüglich.

(6) Anbieterwechsel nach dem EU Data Act: Der Kunde kann mit einer Frist von höchstens zwei Monaten den Wechsel zu einem anderen Anbieter, die Übertragung auf eigene Infrastruktur oder die Löschung seiner Daten verlangen. webe Media unterstützt den Wechsel und stellt die exportierbaren Daten, insbesondere Website-Dateien, Datenbanken, E-Mail-Postfächer und Domain-Transfercodes, in gängigen Formaten bereit. Der Übergangszeitraum beträgt in der Regel höchstens 30 Kalendertage. Nach Abschluss des Wechsels kann der Kunde seine Daten noch mindestens 30 Tage abrufen. Für den Wechsel werden höchstens die tatsächlich entstandenen Kosten berechnet, ab dem 12. Januar 2027 keine Wechselentgelte mehr. Vergütungsansprüche für die vereinbarte Mindestlaufzeit bleiben unberührt, soweit gesetzlich zulässig.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Bocholt. webe Media ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Bei Übersetzungen dieser AGB ist die deutsche Fassung maßgeblich.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Oktober 2026