Widerrufsbutton ab 19. Juni 2026: Das müssen Unternehmen jetzt wissen

Pflicht

Widerrufsbutton ab 19. Juni 2026: Das müssen Unternehmen jetzt wissen

Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue Anforderungen für den digitalen Widerruf im Online-Handel. Ziel der Regelung ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern den Widerruf eines Vertrags deutlich einfacher zu machen und gleichzeitig für mehr Transparenz im Bestellprozess zu sorgen. Für Unternehmen bedeutet das: Handlungsbedarf bei Website, Shop und rechtlichen Texten.

webe media

Ab wann gilt die Pflicht?

Die neue Regelung tritt am 19. Juni 2026 in Kraft.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen betroffene Online-Shops und digitale Dienste:

  • einen klar sichtbaren Widerrufsbutton bereitstellen

  • den Widerruf elektronisch und sofort ermöglichen

  • eine Bestätigung über den Eingang des Widerrufs versenden

Wer die Vorgaben nicht umsetzt, riskiert Abmahnungen, Bußgelder oder rechtliche Nachteile.

Wen betrifft die Regelung?

Die Pflicht gilt grundsätzlich für Unternehmen, die:

  • Waren oder Dienstleistungen online an Verbraucher verkaufen

  • ein Widerrufsrecht nach EU-Verbraucherrecht gewähren müssen

  • digitale Vertragsabschlüsse über Websites oder Online-Plattformen anbieten

Nicht betroffen sind in der Regel rein stationäre Geschäfte ohne Online-Vertragsschluss.

So setzen Sie den Widerrufsbutton richtig um

Für eine rechtssichere Umsetzung sollten Unternehmen:

  1. Den Button deutlich sichtbar platzieren (z. B. im Kundenkonto oder Footer).

  2. Eine einfache Widerrufserklärung ohne Hürden ermöglichen.

  3. Automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail versenden.

  4. AGB, Widerrufsbelehrung und Prozesse rechtlich prüfen lassen.

Eine saubere technische und rechtliche Umsetzung schützt vor Risiken und sorgt gleichzeitig für mehr Vertrauen bei Kunden.

Brauchen Sie Hilfe ?

Wir von webe Media unterstützen Sie dabei, den Widerrufsbutton korrekt einzurichten und leicht zugänglich zu machen (z. B. im Kundenkonto oder Footer).

Wir sorgen dafür, dass die Widerrufserklärung einfach und ohne Hürden funktioniert, und dass automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail versendet wird. Außerdem prüfen wir AGB, Widerrufsbelehrung und interne Prozesse rechtlich, damit alles korrekt umgesetzt ist.

Eine saubere technische und rechtliche Umsetzung schützt nicht nur vor Risiken, sondern schafft gleichzeitig Vertrauen bei Ihren Kunden.